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Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto zu begleichen.

Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte.

Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden zu jedem Monatsende Teilrechnungen entsprechend der Leistungsberichte gestellt.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von mindestens 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit die Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

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